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3. IMAGES Festival
Grand Prix de la Ville
de Vevey
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1 Kandidaten Am Wettbewerb werden nur Kandidaten zugelassen, die Berufsfotografen sind oder sich in Ausbildung befinden und die seit dem 1. Januar 1999 in Europa domiziliert sind. Sie können nur ein einziges Projekt unterbreiten. Den Mitarbeitern der Veranstalter sowie der Partner - oder Sponsorenunternehmen ist die Teilnahme untersagt. 2 Eingabefrist Die Dossiers müssen den Organisatoren bis spätestens am 31. Dezember 1999 an folgende Adresse zugestellt werden: Grand Prix de la Ville de Vevey mit dem Vermerk : "Muster ohne Wert - nur für Zollzwecke" 3 Einschreibegebühr Es wird eine Einschreibegebühr von 25 Euro erhoben für die Rücksendung der nicht berücksichtigten Dossiers. 4 Projektdossiers Die Projekte werden in Form eines Dossiers präsentiert, das höchstens 10 Dokumente enthält (Fotos, Zeichnungen, Pläne, usw. in einem Format von max. 40 x 50 cm), die weder gerahmt, noch aufgezogen noch mit einem Passe-Partout versehen sind. Sie sollen mindestens 5 Fotoaufnahmen enthalten. Alle Fotos sind in Form von Abzügen zu präsentieren. Jedes Dokument ist auf der Rückseite mit dem Namen und der Adresse des Kandidaten zu versehen. Dem Dossier sind eine Beschreibung des Projektes (maschinengeschriebener Text von höchstens einer A4-Seite in französisch, deutsch oder englisch) sowie ein Lebenslauf, das offizielle Anmeldungsformular und die Quittung der überwiesenen Einschreibegebühr beizulegen. 5 Genehmigungen Es ist Sache jedes Teilnehmers, die notwendigen Bewilligungen einzuholen (Persönlichkeitsrecht), um die Präsentation seiner Arbeiten im Rahmen des "Grand Prix de la Ville de Vevey" zu ermöglichen. |
Die Stiftung "Vevey, Ville d'images" behält sich für die preisgekrönten Dossiers das Recht der ganzen oder teilweisen Reproduktion oder Veröffentlichung vor, und zwar ausschliesslich im Rahmen des "Grand Prix de la Ville de Vevey" und des Festivals "IMAGES", und sie kann dieses Recht mit den Sponsoren der jeweiligen Preise teilen. Die preisgekrönten Dossiers bleiben Eigentum der Stadt Vevey, wobei das Urheberrecht ausschliensslich dem Preisträger zusteht. 7 Jury Die von der Stiftung "Vevey, Ville d'images" ernannte internationale Jury unter dem Vorsitz von Peter Knapp setzt sich aus Persönlichkeiten aus dem Bereich der Fotografie, der visuellen Medien und Künste zusammen. Im Falle einer zahlreichen Teilnahme wird eine Vorauswahl getroffen, um die Entscheidungsqualität der Jury zu gewährleisten. 8 Preisverleihung Die Sonderpreise und Auszeichnungen werden anlässlich der Eröffnung des Festival IMAGES verliehen, im Rahmen der Vernissage-Abendveranstaltung der Ausstellung des "Grand Prix de la Ville de Vevey". Der "Grand Prix de la Ville de Vevey" wird anlässlich der Abschlussfeier des Festivals IMAGES verliehen. 9 Realisierungsfrist Der Preisträger des "Grand Prix de la Ville de Vevey" erhält eine Frist von 12 Monaten zur Realisierung des preisgekrönten Projektes in Form von Abzügen, welche für die Ausstellung bestimmt sind, gemäss den Richtlinien der Jury. 10 Verantwortlichkeit Die Stiftung "Vevey, Ville d'images" lehnt jede Verantwortung ab im Falle eines Verlustes der Dossiers. Weder der "Grand Prix de la Ville de Vevey" noch die Stiftung "Vevey, Ville d'images" können für allfällig auftretende Beschädidungen oder Verluste der Dossiers von Kandidaten verantwortlich gemacht werden. Die Teilnahme am "Grand Prix de la Ville de Vevey" setzt die uneingeschränkte Annahme des vorliegenden Reglementes voraus. Die Entscheiungen der Jury sind unanfechtbar. Das vorliegende Reglement ist schweizerischer Gesetzgebung unterstellt. Gerichtsstand ist Vevey, ausschlaggebend ist der französische Text.
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Preis Alpa Sonderpreis der Jury - Preis Kodak Preis Leica der Kleinbildformat-Reportage Preis Broncolor des Lichts Preis Sinar Preis Hasselblad Auszeichnungen | |||||
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cr - 05.07.99 |