3. IMAGES Festival


22. September - 7. Oktober 2000

 

Grand Prix de la Ville de Vevey


Europäischer Wettbewerb der Fotografie
Eingabefrist : 31. Dezember 1999

 

 

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Reglement


1 Kandidaten


Am Wettbewerb werden nur Kandidaten zugelassen, die Berufsfotografen sind oder sich in Ausbildung befinden und die seit dem 1. Januar 1999 in Europa domiziliert sind. Sie können nur ein einziges Projekt unterbreiten.

Den Mitarbeitern der Veranstalter sowie der Partner - oder Sponsorenunternehmen ist die Teilnahme untersagt.

2 Eingabefrist


Die Dossiers müssen den Organisatoren bis spätestens am 31. Dezember 1999 an folgende Adresse zugestellt werden:

Grand Prix de la Ville de Vevey
Concours européen de la photographie
Société des entrepôts Vevey S.A.
EN TRANSIT Port Franc de Vevey
Avenue Reller 1
CH-1800 Vevey (Schweiz)

mit dem Vermerk :

"Muster ohne Wert - nur für Zollzwecke"

3 Einschreibegebühr


Es wird eine Einschreibegebühr von 25 Euro erhoben für die Rücksendung der nicht berücksichtigten Dossiers.

4 Projektdossiers


Die Projekte werden in Form eines Dossiers präsentiert, das höchstens 10 Dokumente enthält (Fotos, Zeichnungen, Pläne, usw. in einem Format von max. 40 x 50 cm), die weder gerahmt, noch aufgezogen noch mit einem Passe-Partout versehen sind. Sie sollen mindestens 5 Fotoaufnahmen enthalten.

Alle Fotos sind in Form von Abzügen zu präsentieren. Jedes Dokument ist auf der Rückseite mit dem Namen und der Adresse des Kandidaten zu versehen.

Dem Dossier sind eine Beschreibung des Projektes (maschinengeschriebener Text von höchstens einer A4-Seite in französisch, deutsch oder englisch) sowie ein Lebenslauf, das offizielle Anmeldungsformular und die Quittung der überwiesenen Einschreibegebühr beizulegen.

5 Genehmigungen


Es ist Sache jedes Teilnehmers, die notwendigen Bewilligungen einzuholen (Persönlichkeitsrecht), um die Präsentation seiner Arbeiten im Rahmen des "Grand Prix de la Ville de Vevey" zu ermöglichen.


6 Rechte


Die Stiftung "Vevey, Ville d'images" behält sich für die preisgekrönten Dossiers das Recht der ganzen oder teilweisen Reproduktion oder Veröffentlichung vor, und zwar ausschliesslich im Rahmen des "Grand Prix de la Ville de Vevey" und des Festivals "IMAGES", und sie kann dieses Recht mit den Sponsoren der jeweiligen Preise teilen. Die preisgekrönten Dossiers bleiben Eigentum der Stadt Vevey, wobei das Urheberrecht ausschliensslich dem Preisträger zusteht.

7 Jury


Die von der Stiftung "Vevey, Ville d'images" ernannte internationale Jury unter dem Vorsitz von Peter Knapp setzt sich aus Persönlichkeiten aus dem Bereich der Fotografie, der visuellen Medien und Künste zusammen. Im Falle einer zahlreichen Teilnahme wird eine Vorauswahl getroffen, um die Entscheidungsqualität der Jury zu gewährleisten.

8 Preisverleihung


Die Sonderpreise und Auszeichnungen werden anlässlich der Eröffnung des Festival IMAGES verliehen, im Rahmen der Vernissage-Abendveranstaltung der Ausstellung des "Grand Prix de la Ville de Vevey". Der "Grand Prix de la Ville de Vevey" wird anlässlich der Abschlussfeier des Festivals IMAGES verliehen.

9 Realisierungsfrist


Der Preisträger des "Grand Prix de la Ville de Vevey" erhält eine Frist von 12 Monaten zur Realisierung des preisgekrönten Projektes in Form von Abzügen, welche für die Ausstellung bestimmt sind, gemäss den Richtlinien der Jury.

10 Verantwortlichkeit


Die Stiftung "Vevey, Ville d'images" lehnt jede Verantwortung ab im Falle eines Verlustes der Dossiers. Weder der "Grand Prix de la Ville de Vevey" noch die Stiftung "Vevey, Ville d'images" können für allfällig auftretende Beschädidungen oder Verluste der Dossiers von Kandidaten verantwortlich gemacht werden.

Die Teilnahme am "Grand Prix de la Ville de Vevey" setzt die uneingeschränkte Annahme des vorliegenden Reglementes voraus. Die Entscheiungen der Jury sind unanfechtbar.

Das vorliegende Reglement ist schweizerischer Gesetzgebung unterstellt. Gerichtsstand ist Vevey, ausschlaggebend ist der französische Text.

 




Bogdan Konopka, Grand Prix de la Ville de Vevey 1998


Sonderpreise


Preis Alpa
Der Preis Alpa wird einem Projekt verliehen, welches den Apparat Alpa 12 WA verwendet.
Er ist mit einer Alpa 12 WA oder Alpa 12 S/WA im Werte von 9000 Euro dotiert.

Sonderpreis der Jury - Preis Kodak
Der Sonderpreis der Jury, des Preis Kodakwird dem Projekt ihrer Wahl verliehen.
Er ist mit einer Kodak-Material nach freier Wahl im Wert von Frs. 8000.- (5000 Euro) dotiert.

Preis Leica der Kleinbildformat-Reportage
Der Preis Leica der Kleinbildformat-Reportage wird einem Reportageprojekt im Kleinbildformat verliehen.
Er ist mit einer Leica-Ausrüstung im Wert 6000 Euro dotiert.

Preis Broncolor des Lichts
Der Preis Broncolor des Lichts wird einem Projekt verliehen, welches künstliches Licht einsetzt.
Er ist mit einer mobilen Blitzgeräausstattung Broncolor im Wert von 3750 Euro dotiert.

Preis Sinar
Der Preis Sinar wird einem Projekt verliehen, welches eine verstellbare Fachkamera, digital oder chemisch, verwendet.
Er ist mit einer Sinar-Ausrüstung nach freier Wahl im Wert von 3500 Euro dotiert.

Preis Hasselblad
Der Preis Hasselblad wir einem Projekt verliehen, welches einen Apparat im Mittelformat verwendet.
Er ist mit einer Hasselblad Mittelformat-Ausstattung im Wert von 3000 Euro dotiert.

Auszeichnungen
Es werden von der Jury fünf Auszeichnungen verliehen, wovon jede mit 1000 Euro dotiert ist.

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